Förderverein
Palmenhausareal/Paradies e.V.
gemeinnützig anerkannt
Ziele des Vereins
Unser Ziel ist die ideelle und finanzielle Förderung der Erhaltung und Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Bauten der Stadtgärtnerei Konstanz. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden, Veranstaltungen, die der Werbung für den geforderten Zweck dienen, sowie durch die unentgeltliche Hilfe und Unterstützung bei der Erhaltung und Sanierung des Palmenhausareals.
Das gesamte Gelände der Stadtgärtnerei und das Palmenhaus werden zu einem Stadtteilpark als sozialer, kultureller und der Erholung dienender Treffpunkt ausgebaut, wie im Planfeststellungsbeschluß als Ausgleichsmaßnahme zur Grenzbachstraße festgelegt. Das gesamte Gelände bleibt in öffentlicher Hand. Der Förderverein unterstützt die Stadt Konstanz planerisch, finanziell und durch Eigenleistungen bei der Erstellung und beim Betreiben dieses Stadtteilparks.
Der aktuelle Vorstand des Vereins:
1. Vorsitzende:
Dorothea Geissler
2. Vorsitzende:
Christa Thorman
Schriftführerin:
Antonie Maier
Schatzmeister:
Reinhard Hellwig
Kassenprüferin:
Renate Starke
BeisitzerInnen:
Monika Dörr,
Helga König
Mitglied werden
Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.
Mitglied des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen, Personenvereinigungen, Firmen und Anstalten werden.
Unser Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 12 Euro im Jahr.
Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden.
Unsere Kontodaten
Sparkasse Bodensee
IBAN: DE90 6905 0001 0000 4138 64
BIC: SOLADES1KNZ
Der Verein ist gemeinnützig und förderungswürdig.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar . Bei Spenden bis 50 EUR gilt der Kontoauszug als
Spendenbescheinigung. Bei einer Spende über 50 EUR erhalten Sie von uns auf
Wunsch gerne eine Spendenbescheinigung
Datenschutz-Erklärung / Mitglieder
§1
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Vorname, -- Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse (Angaben freiwillig) -- Wohnadresse und Bankverbindung des Beitretenden auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der Vorstandschaft gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
§2
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung von Veranstaltungen mit Text und Bild auf den vereinseigenen Internetseiten . Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf den benannten Medien.
§3
Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion
ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine
Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
§4
Der Verein informiert die örtliche Presse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf den Internetseiten veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person.
§5
Bei Austritt werden die persönlichen Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen für den gesetzlich vorgegbenen Zeitraum ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
Die vorstehenden Hinweise werden durch das eintretende Mitglied zur Kenntnis genommen und mit Unterschrift bestätigt.